Truppenübungsplatz Lizum-Walchen
Der Truppenübungsplatz (TÜPl) Lizum-Walchen des Österreichischen Bundesheeres ist der zweitgrößte Truppenübungsplatz in Österreich, sowie der höchstgelegene permanent betriebene in Europa und somit gemäß Sperrgebietsgesetz 2002 (in der geltenden Fassung) als Militärisches Sperrgebiet ausgewiesen. Das bedeutet: Für dieses Gebiet gelten besondere Vorschriften und Regelungen, die sicherstellen, dass der Dienstbetrieb des Bundesheeres ungestört ablaufen kann und die Sicherheit aller Personen gewährleistet ist.
Er erstreckt sich über eine Fläche von ca. 51 km² über das Wattental, Mölstal, Tarntal, hinteres Tuxertal und Navistal und bietet optimale Voraussetzungen für die Ausbildung von Soldat:innen aller Waffengattungen im hochalpinen Gelände. Auch ausländische Truppen, sowie zivile Behörden und Einsatzorganisationen schätzen die Möglichkeiten des Truppenübungsplatzes für ihre Ausbildung und Einsatzvorbereitung.
Regelungen
- Das Betreten des Sperrgebietes ist nur außerhalb der Schießzeiten/Sperrzeiten und nur auf den erlaubten (markierten) Wegen bzw. Schirouten (siehe unter „Allgemeines“) gestattet – Keinesfalls die Wege verlassen! – Gefahr durch nicht explodierte Kampfmittel („Blindgänger“)! Nichtbefolgung führt zur Strafanzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
- Fotografieren, Filmen oder sonstige Aufzeichnungen von militärischen Einrichtungen und militärischen Aktivitäten ist strengstens verboten!
- Das Befahren mit jeglicher Art von Kraftfahrzeugen ohne Sondergenehmigung ist verboten.
- Berg- & Wanderwege: Es dürfen nur die genehmigten Wege begangen werden und nur wenn deren Verlauf zweifelsfrei im Gelände erkennbar ist (nicht bei Schneelage etc.).
- Bergseen – Schwimmen, Angeln, etc: Auch in den vielen Bergseen im Sperrgebiet können Blindgänger und gefährliche Gegenstände liegen. Da die Wanderwege zum Betreten der Seen zumeist verlassen werden müssen, fällt das unter die geltenden Verbote. Das Angeln ist an bestehende Genehmigungen und Berechtigungen gebunden.
- Radfahren (incl. Mountainbiken) ist im gesamten TÜPl verboten.
- Ski- & Schneeschuhrouten: Aufstieg nur entlang der ausgewiesenen Schirouten – Abfahrten/Abstiege nur entlang der Aufstiegsspur. Die Schirouten dürfen nur bei ausreichender Schneelage (= geschlossene Schneedecke) genutzt werden. Der Aufstieg und Abfahrt mit Tourenski und Splitboards auf den nicht als Schirouten ausgewiesenen Militärstraßen (Lizumerstraße zwischen Brunnachquelle bis Lager Walchen sowie auf der Mölser Straße/Schober Straße zwischen Möls-Hochleger und Klammjoch) ist strengstens untersagt.
- Rodeln ist im TÜPl verboten. Das Rodeln im Mölstal wird bis auf weiteres auf eigene Gefahr geduldet, muss aber an den militärischen Übungs-, Fahr- und Schießbetrieb angepasst werden und ist in diesen Zeiten verboten.
- Der Betrieb von Drohnen und sonstigen Flugmodellen sowie Luftsportgeräten (Segelflieger, Paragleiter, Drachenflieger, etc) ist im gesamten TÜPl-Bereich strengstens verboten.
- Zelten sowie Lagern/Biwakieren und offenes Feuer ist im gesamten TÜPl-Bereich strengstens verboten.
- Mineralien/Fossilien sammeln sowie jegliche Grabungsarbeiten sind strengstens verboten – Gefahr durch nicht explodierte Kampfmittel („Blindgänger“)!
- Hinweistafeln (Infopoints) am Parkplatz Walchen und vor der Lizumer Hütte geben Auskunft über die Sperrgebiete & Sperrzeiten sowie im Winter auch zusätzlich über die aktuelle Lawinenwarnstufe. Weitere Informationen erhalten Sie beim Alpenverein Hall in Tirol und bei den Hüttenpächtern.
- Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten!
„Alle Besucher:innen müssen sich über die Lage am Truppenübungsplatz und über die aktuelle Sperrungen aufgrund von Übungen und Scharfschießen informieren und auf den ausgeschilderten und markierten Wegen bleiben“, appelliert Oberst Klaus Zweiker.
Hinweisschild „Militärisches Sperrgebiet“
Kundmachung zu den Schießzeiten & Drohnenflug
Achtung: Aus schießtechnischen oder sonstigen Gründen können durch das TÜPl-Kommando Änderungen in Bezug auf Sperrzeit und Sperrgebiet erfolgen.
- KW 18: 27.04. – 03.05. – Kundmachung – Sperrgebiet
- KW 19: 04.05. – 10.05. – Kundmachung – Sperrgebiet
- KW 20: 11.05. – 17.05. – Kundmachung
Anmerkung: Findet nur „Drohnenflug“ (keine Kombination mit Scharfschießen/Sprengen) am gesamten TÜPl-Bereich statt, können die genehmigten Wanderwege/Schirouten begangen werden. Es kann jedoch zu kurzfristigen örtlichen Absperrungen kommen.
Aktuelle Informationen erhält man
- auf den Infopoints bzw. bei den Pächtern der Hütten
- über das TÜPl-Kommando: +43 50201 6442010 oder +43 664 6225428
Infopoint des TÜPl Lizum-Walchen vor der Lizumer Hütte
Allgemeines
Auf der Website des Bundesministeriums für Landesverteidigung stellt das Institut für Militärisches Geowesen die Österreichische Militärkarte 1:25 000 Truppenübungsplatz (TÜPl) Lizum-Walchen sowie die GPS Koordinaten im GPS-Exchange Format der Sperrgebietsgrenze, Wanderwege und Schirouten als Download zur Verfügung
Bei der Nutzung von Wander-Apps ist besondere Vorsicht geboten: Die Outdooractive-Karte ist die einzige Karte, die die erlaubten Wanderwege sowie Skirouten mit den aktuellsten Geodaten des Wegverlaufs abbildet. Diese Karte steht unter alpenvereinaktiv.com bzw. outdooractive.com zur Verfügung. Zudem empfiehlt es sich, beschriebene Tourenvorschläge insbesondere in diesem Gebiet sorgfältig zu prüfen, da einige über nicht genehmigte Wege und Routen führen!
An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen, in der Karwoche und im Monat August, sowie von Weihnachten bis Hl. Drei Könige (06. Jänner) finden in der Regel keine Schießübungen und somit keine Sperrungen statt. In diesen Zeiträumen und wenn Schießübungen nur auf dem nicht öffentlich zugänglichen Schießplatz „Wasserschloss“ stattfinden, sind alle Wanderwege rund um die Lizumer Hütte begehbar.
- Der Hüttenzustieg vom Öffentlichen Parkplatz in Walchen ist jeden Tag, außer bei lawinenbedingten Sperren möglich.
- Da die Schießübungen selten den gesamten Truppenübungsplatz betreffen, sind Touren rund um die Lizumer Hütte, je nach Sperrzone/Sperrzeit und abhängig von der aktuellen Wetter-/Lawinensituation und den ausgewiesenen Schutzgebieten (Wildruhezone) in der Regel möglich.
Download: TÜPl-Karte
Topografische Ausgabe
Rückseite der topografischen Ausgabe
Verhalten bei Fund eines Blindgängers / munitionsähnlichen verdächtigen Gegenstandes
- Gegenstand nicht berühren
- Fundstelle markieren, evtl. GPS-Koordinaten speichern
- Andere Personen warnen
- Wenn möglich fotografieren
- Fund sofort dem TÜPl-Kommando melden (+43 664 6225428)












